Neue Regelungen im ASS und RSF bzgl. Reisewarnung und Pandemie
Versicherungsschutz: Alpiner Sicherheits Service (ASS) und Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)
Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der
Würzburger Versicherung
A. Ausschluss wegen Reisewarnung aufgrund Corona:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine
Reisewarnung ausgesprochen hat.
Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte
erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des
Auswärtigen Amtes und des RKI!
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreichnode/oesterreichsicherheit/210962
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
1. ASS
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten,
dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger bei Leistungsfällen in den Ländern, die dem europäischen
Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021 auf den
Ausschluss der Reisewarnung, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom
Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind
Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert
sind. Ansonsten gilt der Ausschluss in ASS AVB Ziffer 3.6.
Aus Kulanz erstattet die Würzburger auch die Bergungskosten in den Fällen, dass ein Mitglied des
Deutschen Alpenvereins, der/die in seinem/ihrem Heimatland Alpinsport betreibt, einen Unfall
erleidet oder in Bergnot gerät, auch wenn für dieses Land seitens des Deutschen Auswärtigen
Amtes eine Reisewarnung wegen Corona besteht (z.B. wenn ein Tscheche in Tschechien
Bergsport betreibt und Mitglied im DAV ist, werden die Bergungskosten erstattet, nicht aber die
Heilbehandlungskosten aufgrund eines Unfalls beim Alpinsport). Im Übrigen gelten die
Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
2. RSF + Expeditionsschutz
Zudem verzichtet die Würzburger-Versicherung auch im RSF und im ExpS auf den Ausschluss
wegen Reisewarnung in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR)
inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021, sofern die Reisewarnung ausschließlich
Corona betrifft. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise
als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.
B. Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona:
1. ASS
Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben
oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen.
Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger Versicherung auf den Pandemie-Ausschluss, was Corona
angeht. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
2. RSF + Expeditionsschutz
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf
den Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil
Ziffer 6.1 bzw. 5.1).
C. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im
Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im
Schadensfall auch überprüft.
D. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:
https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherungsporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html
https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/auslandsreisekrankenversicherung-auslandversicherung-krankenversicherung-akv_aid_11233.html
In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei
Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:
https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 – 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 – 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com